2.1 Einhaltung von Gesetzen
Lieferanten müssen alle geltenden lokalen, nationalen und internationalen Gesetze, Verordnungen und Regeln einhalten und gleichzeitig hohe ethische Standards wahren. Lieferanten müssen Geschäftsbeziehungen fair und mit Integrität führen.
2.2 Korruptions- und Bestechungsbekämpfung
Lieferanten dürfen Dritten, einschließlich Amtspersonen sowie Mitarbeitenden privater Unternehmen, keine unrechtmäßigen Vorteile gewähren, unabhängig von Standort, Umständen oder Absicht. Beschleunigungszahlungen – geringfügige, inoffizielle Zahlungen zur Beschleunigung routinemäßiger Vorgänge – sind strikt untersagt, auch wenn sie nach lokalem Recht zulässig sein sollten.
Lieferanten müssen wirksame interne Kontrollen und Verfahren einführen, um jegliche Form von Korruption zu unterbinden. Dazu gehört auch, dass ihre Mitarbeitenden im Zusammenhang mit Geschäftsaktivitäten, an denen AUTODOC beteiligt ist, keine persönlichen Vorteile anbieten, fordern, annehmen oder gewähren.
2.3 Einhaltung des Kartellrechts und fairer Wettbewerb
Lieferanten dürfen sich nicht an ungesetzlichen Kartellabsprachen, Marktmanipulation, Insiderhandel oder anderen unlauteren Geschäftspraktiken beteiligen. Sie müssen auf den Finanzmärkten in vollständiger Übereinstimmung mit allen einschlägigen gesetzlichen Vorschriften tätig sein.
2.4 Datenschutz, Privatsphäre und KI
Lieferanten müssen die EU-Datenschutz-Grundverordnung und alle anderen geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten. Sie müssen sorgfältig und verantwortungsbewusst mit personenbezogenen Daten umgehen und sicherstellen, dass die gesamte Verarbeitung transparent und auf das notwendige und gesetzlich zulässige Maß beschränkt ist. Personenbezogene Daten müssen gelöscht oder anonymisiert werden, wenn sie nicht mehr benötigt werden. Anfragen von betroffenen Personen muss unverzüglich nachgegangen werden.
Lieferanten müssen sich bei der Verarbeitung personenbezogener Daten oder der Verwendung automatisierter Systeme an verantwortungsvolle KI-Praktiken halten.
2.5 Einhaltung von Handelsvorschriften
Lieferanten müssen alle anwendbaren nationalen und internationalen Handelsgesetze einhalten, einschließlich Handelsembargos, Sanktionen sowie Zoll- und Einfuhr-/Ausfuhrvorschriften. Alle grenzüberschreitenden Vorgänge, die Waren, Dienstleistungen oder Technologien betreffen, müssen rechtmäßig durchgeführt werden.
Lieferanten müssen alle Importe und Exporte genau und transparent bei den zuständigen Behörden deklarieren und sicherstellen, dass qualifiziertes Personal diese Aktivitäten im Voraus gemäß den geltenden gesetzlichen Anforderungen bewertet.
2.6 Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Lieferanten müssen alle geltenden Gesetze, Verordnungen und internationalen Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche (AML) und zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung (CFT) einhalten. Geldwäsche bedeutet, die kriminelle Herkunft von Geldern oder Vermögenswerten zu verschleiern, um sie als legitim erscheinen zu lassen, während Terrorismusfinanzierung die Rückstellung oder Sammlung von Geldern mit der Absicht umfasst, sie zur Durchführung terroristischer Handlungen zu verwenden. Um dies zu verhindern, müssen Lieferanten regelmäßige Risikobewertungen durchführen, um Schwachstellen zu identifizieren und risikobasierte Kontrollen in angemessenem Umfang umzusetzen. Dazu zählen insbesondere die Sorgfaltspflicht gegenüber Geschäftspartnern, Verfahren zur Kundenidentifikation und Sanktionsprüfung, die ordnungsgemäße Führung von Finanzunterlagen und AML/CFT-Dokumentationen sowie die Überwachung von Kaufabschlüssen und Zahlungsvorgängen, um die Transparenz aller Finanzgeschäfte sicherzustellen.
2.7 Interessenkonflikt
Lieferanten müssen tatsächliche oder vermeintliche Interessenkonflikte im Zusammenhang mit ihrer Rolle als Lieferanten bei AUTODOC vermeiden. Sämtliche Geschäftsentscheidungen sind ausschließlich anhand objektiver Kriterien zu treffen und dürfen nicht durch persönliche Interessen oder Beziehungen beeinflusst werden.
Lieferanten müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden Situationen vermeiden, in denen persönliche, finanzielle oder sonstige Interessen mit ihren beruflichen Pflichten in Konflikt stehen oder zu stehen scheinen, und AUTODOC hierüber unverzüglich informieren.
2.8 Recht des geistigen Eigentums
Lieferanten müssen alle mit AUTODOC verbundenen geistigen Eigentumsrechte sowie die Rechte geistigen Eigentums Dritter wahren. Dies umfasst insbesondere Marken, Designs und Patente sowie Urheberrechte. Lieferanten müssen jede unbefugte Nutzung, Offenlegung oder Weitergabe von vertraulichen Informationen, Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen geschützten Vermögenswerten vermeiden.
2.9 Produktsicherheit und -qualität
Lieferanten müssen sich strikt an alle geltenden Vorschriften zur Produktsicherheit halten und robuste Maßnahmen zur Qualitätskontrolle umsetzen. Lieferanten sollten Hinweisen auf Produktmängel umgehend und mit größter Sorgfalt nachgehen und die kontinuierliche Weiterentwicklung und Verbesserung des AUTODOC-Produktsortiments aktiv unterstützen, um höchste Kundenstandards zu wahren. Zu diesem Zweck stellen Lieferanten AUTODOC auf Anfrage und bei Bedarf alle relevanten Produktinformationen, Zertifizierungen, technischen Dokumentationen sowie Benutzerhandbücher zur Verfügung, die zur Gewährleistung von Compliance und Sicherheit erforderlich sind.
Darüber hinaus haben Lieferanten sicherzustellen, dass produktbezogene Risiken für Mitarbeitende, Transportpersonal, Nutzer und Nutzerinnen sowie die Umwelt systematisch identifiziert, angemessen gemindert und fortlaufend überwacht werden. Dazu gehört die Bereitstellung aller relevanten Sicherheitsdokumente, Anweisungen zur Handhabung, Sicherheitsdatenblätter (SDB) sowie Hinweise zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Materialien wie Ölen, Batterien, Chemikalien und Spraydosen am Ende ihrer Lebensdauer.
2.10 Nachhaltige Geschäftspraktiken
Für AUTODOC sind nachhaltige Geschäftspraktiken ein wesentlicher Bestandteil der Geschäftsbeziehungen. AUTODOC ermutigt Lieferanten, Nachhaltigkeitsprogramme, -initiativen und -schulungen einzuführen und sich nach besten Kräften darum zu bemühen, die in diesem Verhaltenskodex sowie auf der Webseite von AUTODOC zur Nachhaltigkeit verankerten Nachhaltigkeitsaspekte in ihre Geschäftstätigkeit zu integrieren: https://autodoc.group/de/sustainability/.